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Abschluss des Landpachtvertrages melden

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
•    der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land, 
•    hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
•    der Pachtpreis ist unangemessen hoch.

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Kaiserslautern - Abteilung 6 - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen und Landwirtschaft -

Lauterstraße 8
67657 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
67623 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Pfaffstraße 40-42
67655 Kaiserslautern
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
0631 7105-450
0631 7105-457

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

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