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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer festsetzen

Hundesteuer festsetzen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst I.2 - Finanzmanagement

Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06334 441-144
06334 441-111

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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