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mixins.searchInfo_searchTermGartenwasserzähler

Gartenwasserzähler

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. 
Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches o.ä. verwendet werden. 

Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest eingebaut sein müssen. 

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Sachgebiet IV.1

Hauptstraße 52
66987 Thaleischweiler-Fröschen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Hauptstraße 26
66917 Wallhalben
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06334 441-160
06334 441-113

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

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