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Ausbildungsförderung (BAföG) Bewilligung für Praktikanten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Schulausbildung oder Ihrem Studium ein Praktikum mit einer Mindestdauer von 3 Monaten ableisten. Auslandspraktika im Zusammenhang mit dem Besuch von weiterführenden allgemein bildenden Schulen sind nicht förderungsfähig.
 
Als monatlicher Bedarf gelten für Sie als Praktikant die Beträge, die auch für den Besuch der Ausbildungsstätte, mit dem das Praktikum im Zusammenhang steht, geleistet werden.
 
Bei einem Praktikum im Ausland erfolgt zusätzlich eine pauschale Reisekostenerstattung. Sofern Sie das Bestehen einer Auslandskrankenversicherung nachweisen, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten. Bei einem Praktikum im außereuropäischen Ausland können ggf., zum Ausgleich von Kaufkraftunterschieden, Zu- oder Abschläge auf den Bedarf erfolgen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südwestpfalz

Der Landkreis Südwestpfalz mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz umfasst die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben, und Zweibrücken-Land.

Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Behindertenparkplatz: Anzahl: 4, Gebühren nein
Postanschrift 22 65
66930 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Behindertenparkplatz: Anzahl: 4, Gebühren nein
+49 6331 809-0
+49 6331 809-108
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