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Tierseuchen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südwestpfalz - Veterinärwesen und Landwirtschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift 22 65
66930 Pirmasens
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
+49 6331 809-0
+49 6331 809-108

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