Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Bitte wenden Sie sich an die für Sie örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- ärztliche Bescheinigung. Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
- augenärztliche Untersuchung
- bei Klasse D1, D1E und D, DE zusätzlich Untersuchung besonderer Anforderungen
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis (wird bei jeder Neuerteilung verlangt, nicht nur bei Busführerscheinen)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
In der Regel 6-7 Wochen. In Einzelfällen kann es durch Verzögerung bei den Ermittlungen zu einer längeren Bearbeitungsdauer kommen.
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
25.01.2024
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDer Landkreis Südwestpfalz mit der Kreisverwaltung Südwestpfalz umfasst die Verbandsgemeinden Dahner Felsenland, Hauenstein, Pirmasens-Land, Rodalben, Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben, und Zweibrücken-Land.
Adressdaten
Adresse
66953 Pirmasens
Gebäudezugänge
Parkplätze
Postanschrift
66930 Pirmasens
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Adresse
66953 Pirmasens
Telefon
Fax
Abteilung
Raum
Zuständig für:
- Südwestpfalz:
- Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Führerschein abgeben
- Führerschein freiwillig abgeben
- Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen
- Führerschein ändern wegen Sehhilfe
- Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kfz: Punkte und Folgen
- Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
- Werkstattkarte erstmalig beantragen