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mixins.searchInfo_searchTermGewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln

  • Aufzugsanlagen
  • Druckanlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Kräne
  • Flüssiggasanlagen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
  • Dampfkesselanlagen
  • Pneumatische Pressen

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift 10 02 62
67402 Neustadt an der Weinstraße
+49 6321 99-0
+49 6321 333-98
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