Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Unfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn es bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu einem Unfall kommt und dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wird, müssen Sie dies als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.
Dies gilt für Unfälle mit folgenden Arbeitsmitteln
- Aufzugsanlagen
- Druckanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
- Dampfkesselanlagen
- Pneumatische Pressen
- Reichen Sie die Anzeige des Ereignisses unverzüglich mir allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle) benötigt werden.
Bitte wenden Sie Sich an die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd).
Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) beziehungsweise Süd (SGD Süd)
- Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin
- es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt:
- Aufzugsanlagen
- Druckanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Kräne
- Flüssiggasanlagen
- maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:
- Adresse des Unternehmens
- Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau/Montagestelle am Ereignisort
- Datum des Ereignisses
- Art des Ereignisses (zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz)
- Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
- Beteiligtes Arbeitsmittel
- einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
- einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
- Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos)bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen
Die Arbeitsschutzbehörde kann zudem folgende Angaben von Ihnen verlangen:
- Gefährdungsbeurteilung
- Nachweis, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat
- Angaben zu den verantwortlichen Personen
- Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
- Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
- Betriebsanweisung
- Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeitern
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.
Schnellstmögliche Bearbeitung.
Kein Rechtsbehelf
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Polizei, Berufsgenossenschaften, zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS)
29.03.2023
Zur Onlinebeantragung:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
67433 Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift
67402 Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
67433 Neustadt an der Weinstraße
Verkehrsanbindung
Haltestelle Neustadt an der Weinstraße - Hbf
Postanschrift
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Verkehrsanbindung
Haltestelle Neustadt an der Weinstraße - Hbf
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