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Steuererklärung Frist verlängern

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ihre Steuerklärungen – hierzu zählen auch Steueranmeldungen – müssen Sie bis zur gesetzlich vorgegebenen Frist beim zuständigen Finanzamt einreichen. Sollten Sie an der Einhaltung der Abgabefrist gehindert sein, können Sie beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stellen. Gibt das Finanzamt Ihrem Antrag statt, können Sie die Steuererklärung bis zu der neu vereinbarten Frist einreichen.

Werden Ihre Steuererklärungen von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, gelten für die Abgabe der Jahressteuererklärungen (mit Ausnahme der Lohnsteueranmeldung) bereits längere Fristen. Daher ist in diesen Fällen eine Fristverlängerung darüber hinaus nur möglich, wenn Sie ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Frist einzuhalten.

Ihre zuständige Stelle:

Finanzamt Pirmasens

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Pirmasens umfasst das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz sowie der Städte Pirmasens und Zweibrücken.

Aufgaben, die für das Finanzamt Pirmasens von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Kaiserslautern),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Neustadt),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Landau),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Kaiserstraße 2
66955 Pirmasens
+49 6331 711-0
+49 6331 711-30950
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