Internationalen Führerschein beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzFür befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Wenden Sie sich in Rheinland-Pfalz an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Bemerkung: Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
15.01.2024
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 2 - Ordnung und Verkehr
Adresse
66869 Kusel
Bemerkung:
Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude C
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Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
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Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr
Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
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Zuständig für:
- Kusel:
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
- Fahrerlaubnis: Umschreibung von Dienstfahrerlaubnis in zivile Fahrerlaubnis
- Internationalen Führerschein beantragen
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Werkstattkarte erstmalig beantragen
Kreisverwaltung Kusel - Referat 22 - Straßenverkehr, Verkehrswirtschaft, KFZ- Zulassung
Adresse
66869 Kusel