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Ladenöffnungszeiten einhalten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz wird die Offenhaltung der Verkaufsstellen an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr zugelassen. Darüber hinaus haben die Kommunen die Möglichkeit die Ladenöffnungszeiten an bis zu acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.

Zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals müssen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Pro Jahr dürfen die Gemeinden maximal vier verkaufsoffene Sonntage mit Ladenöffnungszeiten bis zu fünf Stunden freigeben.

 

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Ladenschluss rlp-bürgerservice

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Bergstr. 2
67752 Wolfstein
Bemerkung:
Gebäude: Standort Wolfstein
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06382 791-0
06382 791-990

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und der Bürgerbüros abweichen.

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