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mixins.searchInfo_searchTermBeschwerde oder Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine behördliche Entscheidung einlegen

Beschwerde oder Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine behördliche Entscheidung einlegen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Gegen eine behördliche Entscheidung oder Maßnahme, die Sie inhaltlich für falsch halten, können Sie Fachaufsichtsbeschwerde einlegen.

Beachten Sie: Die Beschwerde verhindert oder verschiebt die Entscheidung oder Maßnahme der Behörde nicht. Auch Fristen laufen weiter.

Wollen Sie dies verhindern, müssen Sie

  • Widerspruch einlegen,
  • Klage erheben oder
  • ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06348 986-0
06348 986-141

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