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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen

Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig Folgendes anbieten möchten:

  • Vermittlung von Immobilien (Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler),
  • Vermittlung von Darlehensverträgen (außer Immobiliardarlehen für Verbraucherinnen und Verbraucher),
  • Verwaltung von Wohnimmobilien (Wohnimmobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalterin) oder
  • Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen (Bauträger, Baubetreuer)

Je nachdem, welche Erlaubnis Sie beantragen, sind Sie berechtigt, zum Beispiel folgende Tätigkeiten auszuführen:

  • Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie Vermittlung des Verkaufs, der Belastung, Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken
  • Vermittlung von Wohnungseigentum sowie von Verträgen über Hypotheken und Grundschulden,
  • Vermittlung gewerblicher Räume sowie von Wohnräumen, das heißt alle Arten von Raumüberlassungen einschließlich Pacht und Untermiete, also auch Wohnungs- und Zimmervermittlung.
  • Vermittlung von Darlehen (außer Immobilienfinanzierung für Verbraucher)
  • Planung oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung fremder Vermögenswerte, zum Beispiel mit Vermögen von Mieterinnen und Mietern, Pächterinnen und Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten oder Personen, die sich um Erwerbs- oder Nutzungsrechte bewerben. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob Sie im eigenen Namen auftreten (Bauträger), oder ob Sie für Dritte handeln (Baubetreuer). In Betracht kommen beispielsweise folgende Tätigkeiten: Bauantrag stellen, Architekten und Handwerker beauftragen, Finanzierungsmittel beschaffen und abrufen, Versicherungen abschließen, die Kalkulation späterer Mieten.
  • Verwaltung von vermieteten Wohnungen oder des gemeinschaftlichen Wohnungseigentums mehrerer Personen. Verwalterin oder Verwalter sind Sie beispielsweise, wenn Sie
    • Beschlüsse der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer durchführen und für die Durchsetzung der Hausordnung sorgen;
    • die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen treffen;
    • alle Zahlungen und Leistungen veranlassen und entgegennehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
    • eingenommene Gelder verwalten.

Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen benötigen Sie eine andere, gesonderte gewerberechtliche Erlaubnis.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung


Das Meldeamt der Verbandsgemeinde arbeitet ausschließlich mittels Terminvergabe. Termine können Sie vor Ort an der Zentrale buchen oder selbst online.

Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
Bemerkung:
Gebäude: Rathaus
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06348 986-0
06348 986-141

Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung

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