Schulabschluss nachträglicher Erwerb
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIn Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Nichtschülerprüfung die Abschlüsse
- Berufsreife,
- Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife)
- oder Abitur
nachzuholen.
Weiterbildungen zur Vorbereitung auf einen Schulabschluss eröffnen neue persönliche und berufliche Perspektiven. Mit der Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb der Qualifikation der Berufsreife kann die Qualifikation der Berufsreife ohne den Besuch einer Realschule plus, eines Gymnasiums, einer Integrierten Gesamtschule oder einer berufsbildenden Schule erworben werden.
Das Land fördert Maßnahmen der anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung zur Erlangung von Schulabschlüssen.
- Die Vorbereitung auf die Prüfung ist der Bewerberin oder dem Bewerber grundsätzlich selbst überlassen. Es ist aber auch die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs an einer Volkshochschule, Fernlehrinstitut oder anderen privaten anerkannten Bildungseinrichtung möglich.
- Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 15. Januar, 15, Mai oder 15. September eines Jahres schriftlich bei der Schulbehörde zu stellen
- Die anschließende Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und in einen mündlichen Teil sowie auf Antrag des Prüflings in einen sport-praktischen Teil.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsfach als Endnote mindestens „ausreichend“ oder nur in einem Fach „mangelhaft“ erreicht wurde. Es gelten weitere Notenausgleichsregelungen.
- Wer die Prüfung bestanden hat, erhält anschließend das Zeugnis der Berufsreife. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält von der Schulbehörde eine schriftliche Mitteilung, in der auch die Gründe des Nichtbestehens enthalten sind.
Bitte wenden Sie sich zur Teilnahme an einen Vorbereitungskurs, an eine Volkshochschule, an ein Fernlehrinstitut oder an eine andere private anerkannte Bildungseinrichtung mit entsprechendem Angebot.
Für den Antrag auf Prüfungszulassung wenden Sie sich bitte an die Schulbehörde.
Zur Prüfung des entsprechenden nachzuholenden Schulabschluss wird zugelassen, wer:
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die Qualifikation der Berufsreife oder eine dieser gleichwertige Qualifikation nicht erlangt hat,
- seinen ersten Wohnsitz seit mindestens sechs Monate in Rheinland-Pfalz hat oder an einem anerkannten Vorbereitungskurs in Rheinland-Pfalz teilgenommen hat,
- nicht mehr als einmal eine Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb der Qualifikation der Berufsreife in Rheinland-Pfalz oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erfolglos abgelegt hat
- als Bewerberin oder als Bewerber aus einem anerkannten Vorbereitungskurs an mindestens zwei Dritteln der vorbereitenden Unterrichtszeit teilgenommen hat.
Dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf mit genauer Darstellung des bisherigen Bildungsweges und bisherigen beruflichen Tätigkeiten,
- eine beglaubigte Kopie des Abgangszeugnisses der zuletzt besuchten Schule,
- eine Meldebescheinigung
- ein eigenhändig unterzeichnetes Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr ist,
- eine Erklärung, ob, wann und wo bereits der Versuch gemacht wurde, eine Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb der Qualifikation der Berufsreife abzulegen
- eine Erklärung über die Wahl des dritten Faches der schriftlichen Prüfung, der weiteren Fächer der mündlichen Prüfung sowie ob sich die Bewerberin oder der Bewerber der sport-praktischen Prüfung unterziehen wollen,
- ein Bericht über Lerngebiete und Themen, mit denen sich die Bewerberin oder der Bewerber besonders beschäftigt hat
- bei Bewerberinnen und Bewerbern aus anerkannten Vorbereitungskursen eine Bescheinigung der Weiterbildungseinrichtung, aus der sich Dauer und Umfang der Teilnahme an dem anerkannten Vorbereitungskurs sowie die am Ende des Vorbereitungskurses erreichten Leistungsnoten in den einzelnen Prüfungsfächern (Vornoten) ergeben.
Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 15. Januar, 15. Mai oder 15. September eines jeden Jahres schriftlich bei der Schulbehörde.
Schriftlicher Antrag notwendig
Eine Übersicht der Volkshochschulen, die Schulabschlusskurse anbieten, finden Sie auf der Homepage der Volkshochschulen.
13.02.2019
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