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Landespflegegeld

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Landespflegegeld beträgt monatlich 384,- Euro. Berechtigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten diesen Betrag zur Hälfte.

Angerechnet werden Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck gezahlt werden. Leistungen bei häuslicher Pflege der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in Höhe des Pflegegeldes angerechnet, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt.

Ab dem Vorliegen von Pflegegrad 3 besteht kein Anspruch mehr auf Leistung von Landespflegegeld, da das Pflegegeld der Pflegekasse höher ist, als das Landespflegegeld.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Hilfen I (Ref. 41)

An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Arzheimer Straße 1
76829 Landau in der Pfalz
Bemerkung:
Dienstgebäude 2
06341 940-701
06341 940-500

Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

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