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mixins.searchInfo_searchTermRauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz

Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung von Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung)

In der Gastronomie in Rheinland-Pfalz besteht seit dem 15.02.2008 Rauchverbot

Ausnahmen:

  • in abgetrennten Nebenräumen, wenn die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Nebenräumen mit  Raucherlaubnis nicht größer sind als in den übrigen rauchfreien Gasträumen
  • in Ein-Raum-Gaststätten unter 75 m², wenn in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden
  • in Festzelten bei einer Standzeit bis zu 21 Tagen

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
06486 9179-0
06486 9179-199

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr



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