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mixins.searchInfo_searchTermHundesteuer festsetzen

Hundesteuer festsetzen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder Betrieb aufgenommen hat.

Das Halten von z.B. Blindenhunden, Diensthunden, Hunden von Forstbediensteten und Jagdaufsehern können je nach Gemeindesatzung von der Steuer befreit bzw. ermäßigt sein.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 5 - Finanzabteilung und Kasse

Austraße 4
65623 Hahnstätten
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06486 9179-0
06486 9179-199


Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr

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