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mixins.searchInfo_searchTermAnzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung

Austraße 4
65623 Hahnstätten
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
06486 9179-0
06486 9179-199


Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch
14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr



Alle Informationen anzeigen

Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.