Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIm Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Der Antrag erfolgt formlos.
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z. B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung
Adresse
65623 Hahnstätten
Adresse
56368 Katzenelnbogen
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag
14:00 - 18:30 Uhr
Ansprechpartner
Adresse
65623 Hahnstätten
Telefon
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Aar-Einrich:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bußgeld
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheurkunde ausstellen
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Geburt anzeigen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Sterbefall anzeigen
- Sterbefall im Ausland beurkunden
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Verkaufsoffener Sonntag
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Weihnachtsmarkt
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Einheitliche Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Kontakt
Telefon
Telefon
Webseite
Einheitlicher Ansprechpartner:
Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Adresse
56068 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
Postanschrift
56003 Koblenz
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadttheater
- Bus:
- ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9