Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten anerkennen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDurch eine Bereichsweiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.
Aktuell können folgende Bereichsweiterbildung durch die LPK RLP anerkannt werden:
- Neuropsychologische Psychotherapie
- Psychodiabetologie
- Spezielle Schmerzpsychotherapie
- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Gesprächspsychotherapie (momentan leider keine anerkannte Weiterbildungsstätte in RLP vorhanden)
- Systemische Therapie
- Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie (Spezialisierungsmodule, die momentan von der LPK RLP anerkannt werden können: Familienrecht und Strafrecht/Strafvollstreckungsrecht)
Nach Abschluss einer Bereichsweiterbildung kann bei der Kammer ein Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung gestellt werden, womit eine Führung des Weiterbildungstitels ermöglicht wird.