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Steueransprüche erlassen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Bei einem Steuererlass müssen Sie die Steuern nicht mehr zahlen. Den Steuererlass können Sie jedoch nicht eigenständig bestimmen, vielmehr müssen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde einholen.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.2 - Finanz - und Kassenwesen

67356 Lingenfeld
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
06344 509-0
06344 509-199
  • montags und dienstags
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    14:00 bis 16:00 Uhr
  • mittwochs (Dienstleistungstag)
    08:00 bis 12:30 Uhr und
    14:00 bis 18:00 Uhr
  • donnerstags
    08:00 bis 12:00 Uhr
    nachmittags geschlossen
  • freitags (Dienstleistungsmittag)
    08:00 bis 13:00 Uhr
  • Sie können zahlreiche Leistungen auch online beantragen unter Verbandsgemeinde Lingenfeld!
  • sonstiges Gemeindevermögen
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