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mixins.searchInfo_searchTermGefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Maßnahmen zur Verhütung von Schäden, die einzelnen Personen oder der Allgemeinheit entstehen könnten, wenn nicht durch behördliches Handeln in den Geschehensablauf eingegriffen wird, werden mit dem Begriff „Gefahrenabwehr“ bezeichnet.

Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr. Die Polizei wird in Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr nur tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten (als Unterfall der Gefahrenabwehr) obliegt der Polizei.

Die Kreisverwaltungen, kreisfeie Städte, verbandsfreie Städte, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und Verbandsgemeinden sind zuständige Sicherheitsbehörden für Aufgaben der Gefahrenabwehr, soweit keine besonderen Zuständigkeitsregelungen getroffen worden sind.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr

Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
rollstuhlgerecht
06344 509-0
06344 509-199

montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr

mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr

donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen

freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr

  • Pass- und Einwohnermeldewesen
  • Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
  • Bestattungswesen und Standesamt
  • Fundbüro
  • Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Schnakenbekämpfung
  • Gewerberecht
  • Fischereiwesen
  • Obdachlosenangelegenheiten
  • Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
  • Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
  • Kommunaler Vollzugsdienst
  • Bezirksbeamter der Polizei 

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