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Wohnberechtigungsschein

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. 

Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.

Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen:

  • Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
    Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen.
  • Spezieller Wohnberechtigungsschein
    Wohnungsinteressenten bewerben sich – unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen – um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.2 - Schulen und Soziales

Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
rollstuhlgerecht
06344 509-0
06344 509-199

montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr

mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr

donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen

freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr

  • Schulen, Weiterbildung und Volkshochschulen
  • Kommunale Kindertagesstätten
  • Freizeit und Sportanlagen
  • Asylbewerber und Flüchtlinge
  • Grund- und Unterhaltssicherung
  • Sozialversicherung und Wohngeld (Antragsstelle)
  • Sozialer Wohnungsbau und Rentenantragsstelle
  • Volks- und Heimatfeste
  • Naherholungsgebiet „Lingenfelder Altrheinlandschaft
  • Hallenbad
  • Jugendpflege
  • Bürgerverein der Verbandsgemeinde Lingenfeld e.V.
  • Seniorenarbeit und Seniorenbeiräte
  • Sicherheitsberater/in für Senioren
  • Senioren- und Behindertenbeauftragte
  • Tourismusverein der Verbandsgemeinde Lingenfeld e.V.
  • Tourismusangelegenheiten
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