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Bauaufsicht

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:

  • Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
  • Erteilung eines Bauvorbescheids
  • Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
  • Führung des Baulastenverzeichnisses

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 31 - Bauen, Kreisentwicklung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

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