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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die Antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Sofern die Kommune der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz nicht beigetreten ist, stellt sie eigene Behandlungsscheine für eine Kranken- oder zahnärztliche Behandlung aus und rechnet diese auch direkt mit dem Leistungserbringer ab.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 23 - Soziale Hilfen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Bismarckstraße 4
76726 Germersheim
Bemerkung:
FB 23 -Wohngeld, Bafög, Bildung und Teilhabe
Waldstraße 13a
76726 Germersheim
07274 53229

Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den genannten Öffnungszeiten möglich sind!

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