Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDas Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die Antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht. Sofern die Kommune der Rahmenvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz nicht beigetreten ist, stellt sie eigene Behandlungsscheine für eine Kranken- oder zahnärztliche Behandlung aus und rechnet diese auch direkt mit dem Leistungserbringer ab.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen beantragt werden.
Der Antrag muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltung oder kreisfreien Stadt (Sozialamt) eingereicht werden. Dies kann zunächst formlos erfolgen. In einigen Landkreisen ist die Aufgabe auf nachgeordnete Dienststellen wie z.B. Verbandsgemeinden übertragen.
Leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,
- über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- wegen des Krieges in ihrem Heimatland (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz)
- wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe bzw. besteht ein erhebliches öffentliches Interesse eines vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet
- sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt,
- eine Duldung gemäß dem Aufenthaltsgesetzes besitzen,
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
- Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen, oder
- einen Folgeantrag oder einen Zweitantrag stellen.
Die Leistungsberechtigung endet mit der Ausreise oder mit Ablauf des Monats, in dem
- die Leistungsvoraussetzung entfällt oder
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat.
- Antrag auf Leistungen
- Gültiges Aufenthaltsdokument (wie z.B. Reisepass, Aufenthaltsgestattung, Duldung usw.)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- Ggfls. weitere, den Antrag begründende Unterlagen wie z.B. ärztl. Atteste o.ä.
Den Umfang der benötigten Unterlagen legt die zuständige Leistungsbehörde aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls fest.
Keine – Die Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist gebührenfrei.
Leistungen können erst ab Antragstellung erbracht werden.
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Anträge/Formulare erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Leistungsbehörde. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein formloser Antrag.
Die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetz ist in Rheinland-Pfalz den Kreisverwaltungen und in kreisfreien Städten den Stadtverwaltungen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung übertragen.
Anwendungshinweise zum AsylbLG des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz sind abrufbar unter nachfolgendem Link:
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 23 - Soziale Hilfen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Bemerkung:
FB 23 -Wohngeld, Bafög, Bildung und Teilhabe
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Kontakt
Fax
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung zu den genannten Öffnungszeiten möglich sind!
Ansprechpartner
Adresse
76726 Germersheim
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Telefon
Position
Besucheranschrift
76726 Germersheim
Adresse
76726 Germersheim
Telefon
Position
Zuständig für:
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.2 - Schulen und Soziales
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Besucheranschrift
67360 Lingenfeld
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Bemerkung:
- Schulen, Weiterbildung und Volkshochschulen
- Kommunale Kindertagesstätten
- Freizeit und Sportanlagen
- Asylbewerber und Flüchtlinge
- Grund- und Unterhaltssicherung
- Sozialversicherung und Wohngeld (Antragsstelle)
- Sozialer Wohnungsbau und Rentenantragsstelle
- Volks- und Heimatfeste
- Naherholungsgebiet „Lingenfelder Altrheinlandschaft
- Hallenbad
- Jugendpflege
- Bürgerverein der Verbandsgemeinde Lingenfeld e.V.
- Seniorenarbeit und Seniorenbeiräte
- Sicherheitsberater/in für Senioren
- Senioren- und Behindertenbeauftragte
- Tourismusverein der Verbandsgemeinde Lingenfeld e.V.
- Tourismusangelegenheiten