Wohnsitz anmelden
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.
Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.
- Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
- Mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- Anerkannter und gültiger Pass
- Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Es fallen keine Gebühren an.
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
08.09.2022
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste
Adresse
54687 Arzfeld
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Zur Online-TerminvereinbarungAnsprechpartner
Telefon
Fax
Position
Abteilung
Zuständig für:
- Arzfeld (Verbandsgemeinde):
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Express-Reisepass beantragen
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Melderegister - Eintrag von ausländische Personenstandsdaten
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Nebenwohnung anmelden
- Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
- Passdokument bei Verlust des Reisepasses im Ausland beantragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis ändern lassen
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis bei Verlust neu beantragen
- Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis Meldungen vornehmen
- Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis neu beantragen wegen Diebstahl
- Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Speicherung im Chip
- Personalausweis Speicherung von Signaturzertifikaten im Chip
- Personalausweis Statusabfrage
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung neu beantragen
- Reisepass Änderung
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass beantragen
- Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Meldung
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Fund
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass mit 48 Seiten beantragen
- Reisepass Statusabfrage
- Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen
- Reisepass: Kind mit eintragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
- Wohnortänderung im Reisepass beantragen
- Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
- Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
- Wohnsitz anmelden
- Zweiten Reisepass beantragen
Formulare
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder