Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen stellt eine bedeutende Vorsorgemaßnahme zur Verhinderung einer Übertragung von Tierseuchenerregern und anderen Krankheitserregern dar.
Zu den sogenannten „nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten" gehören nicht nur verendete Tiere, sondern auch Schlachtabfälle, genussuntaugliche Lebensmittel, Küchen- und Speiseabfälle und auch Gülle.
Betriebe, die im weitesten Sinne mit tierischen Nebenprodukten umgehen, z.B. Biogasanlagen, benötigen eine Zulassung nach Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten ist ab dem 01.01.2026 der Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken (ztn Neckar-Franken) zuständig. Telefonisch steht Ihnen der Zweckverband unter 06283/22120 zur Verfügung. Entsprechend dem nachstehend anhängenden Info-Schreiben können Sie sich auch online registrieren.
Grundsätzlich ist der Zweckverband auch für kleinere Heimtiere wie Hunde, Katzen, Meerschweinchen etc. beseitigungspflichtig, jedoch sehen die Vorschriften für diese Tiere unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen, andere Entsorgungsmöglichkeiten und Erleichterungen vor (z. B. Vergraben im eigenen Garten). Ein Vergraben toter Heimtiere ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Nähere Informationen zum Umgang mit toten Haustieren erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpartnern im Veterinäramt.