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Teilbaugenehmigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann nach § 73 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung).

Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellender Teil - ein sog. „vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 2 - Bauen und Umwelt

Die VG Arzfeld umfasst die Ortsgemeinden Arzfeld, Dackscheid, Dahnen, Daleiden, Dasburg, Eilscheid, Eschfeld, Euscheid, Großkampenberg, Hargarten, Harspelt, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Kinzenburg, Krautscheid, Lambertsberg, Lascheid, Lauperath, Leidenborn, Lichtenborn, Lierfeld, Lünebach, Lützkampen, Manderscheid, Mauel, Merlscheid, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Olmscheid, Pintesfeld, Plütscheid, Preischeid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Sevenig (Our), Strickscheid, Üttfeld und Waxweiler..

Luxemburger Straße 6
54687 Arzfeld

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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