Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzIn der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:
- Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
- die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
- die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
- Sie für die Betreuung bezahlt werden
- Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen
Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:
- erteilt das örtliche Jugendamt
- ist auf 5 Jahre befristet
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern
Wer kann in der Kindertagespflege tätig sein?
Alle Kindertagespflegepersonen des Eifelkreises Bitburg-Prüm müssen über eine entsprechende Qualifiizierung verfügen. Sofern Sie keinen Berufsabschluss nach der Fachkräftevereinbarung für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz nachweisen können, bieten wir Ihnen entsprechende Qualifizierungskurse an.
Die Qualifizierung ist erforderlich, da die Kindertagespflege nicht nur die Betreuung und Pflege umfasst, sondern auch die Erziehung, Bildung und Förderung der Kinder mit einschließt (§ 23, 24 SGB VIII i.V.m. § 43 SGB VIII).
Inhalte der Qualifikation, die mit einem Abschlusszertifikat endet, sind beispielsweise Aufgaben und Alltag als Tagespflegeperson, Förderung der Kinder, Entwicklung von Kindern, Bildungsauftrag in der Tagespflege oder rechtliche und finanzielle Grundlagen.