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mixins.searchInfo_searchTermSchülerbeförderung Kostenerstattung beantragen

Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (Fachbereich 08-01)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

ÖPNV, Führerschein, Bus, Schule

Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-1012

Allgemeine Öffnungszeiten:

Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Führerscheinstelle:

Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist (online oder telefonisch 06561-150) erforderlich

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