Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
Quelle: BUS Rheinland-PfalzIn vielen Städten und Gemeinden sind Parkflächen für Kraftfahrzeuge rar. Falschparker oder geparkte Fahrzeuge ohne einen gültigen Parkschein sind allgegenwärtig und können eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellen. Demnach kann das unsachgemäße Parken Strafzettel, Verwarn- oder Bußgelder ebenso wie das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges mit sich führen.
Zuständige Behörde für die polizeilichen Aufgaben im Straßenverkehr (Verkehrsüberwachung) ist für die Abwehr von Gefahren durch haltende und parkende Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätzen, mit Ausnahme der Bundesautobahnen, die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde. Soweit die Abwehr der Gefahr durch diese Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint, wird die Polizei tätig.
Das geparkte Kraftfahrzeug befindet sich beispielsweise im:
- Parkverbot
- Halteverbot
- vor Einfahrten
- Feuerwehrzufahrten
- Geh- und Radwegen
- im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen
- auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz etc.
Für das Falschparken oder Parken ohne zulässigen Parkschein können unterschiedlich hohe Verwarn- oder Bußgelder fällig werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bußgeldkatalog – Halten und Parken.
Statthafter Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch.
Wenn Sie als Parker durch andere Kraftfahrzeuge zugeparkt wurden und am unfallfreien Ausparken gehindert werden, können Sie den Abschleppdienst rufen. Um die Kosten letztlich nicht selbst tragen zu müssen, empfiehlt es sich, das Abschleppen durch die zuständige Stelle zu beauftragen.
25.06.2019
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
54687 Arzfeld
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Fax
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Zur Online-TerminvereinbarungAnsprechpartner
Adresse
Telefon
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Position
Abteilung
Raum
Zuständig für:
- Arzfeld:
- Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht
- Anzeige aufnehmen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Behinderung durch parkende Fahrzeuge im ruhenden Verkehr
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Bußgeld
- Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
- Entfernung von Verkehrszeichen vorschlagen
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Freiberufliche Tätigkeit anzeigen
- Freilaufende und ausgesetzte Haustiere melden
- Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
- Gaststätte: Weiterführung des Gewerbes
- Gaststättenerlaubnis
- Gaststättengewerbe, Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Gefährliche Hunde Erlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grillplatz
- Hundeangriff Meldung
- Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien
- Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
- Kampfmittel melden
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Lärmschutz
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Schankerlaubnis beantragen
- Sondernutzung von öffentlichem Raum für Arbeits- und Baustellen beantragen
- Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Straßensperrungen
- Temporäre Halteverbotszone beantragen
- Unterrichtung für Gastwirte
- Verkaufsoffener Sonntag
- Verkehrsüberwachung
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Weihnachtsmarkt
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Wilder Müll Entsorgung
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung
- Öffentliche Veranstaltungen: Durchführung
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 1.2 - Finanzen
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Adresse
54687 Arzfeld
Gebäudezugänge
Parkplätze
Kontakt
Telefon
Fax
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 1.1 - Zentrale Dienste
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
Adresse
54687 Arzfeld