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mixins.searchInfo_searchTermAngebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexuellem Missbrauch.

Mögliche Gefährdungen sind in den unterschiedlichsten Lebensbereichen vorhanden, wie z. B. durch Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum, darüber hinaus auch durch den Missbrauch von Medikamenten, Essstörungen, andere Suchtmittel.
Kinder und Jugendliche sind auch von Gewalt in jeglicher Form bedroht oder betroffen, vor denen sie es zu schützen gilt.
Auf Grund der technischen Entwicklung drohen auch Beeinträchtigungen aus dem Bereich der Medien u. a. durch Internet, Computer und Musik.

Spezielle Hinweise für Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Auf der Ebene des Eifelkreises Bitburg-Prüm geht es vor allem darum, die Aufgaben und Interessen des Jugendschutzes so zu bündeln, dass eine klare Verantwortlichkeit für diesen Bereich deutlich und die für Maßnahmen notwendige Kooperation und Kommunikation zwischen den relevanten Institutionen sichergestellt wird.

Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz

Der gesetzliche Jugendschutz, auch kontrollierend-ordnender Jugendschutz genannt, umfasst den Arbeitsbereich des "klassischen Jugendschutzes" und damit solche Maßnahmen, die auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinwirken.

Auf der Kreisebene kommt dem Jugendamt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden und der Polizei die Aufgabe zu, durch Beratung, Aufklärung und Kontrollen in den einschlägigen Betrieben dafür Sorge zu tragen, dass jugendgefährdende Einflüsse von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden. Am bekanntesten sind hier sicher die Bestimmungen zum Aufenthalt in Gaststätten oder zur Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche. Aber auch in anderen Bereichen wird das Jugendamt tätig. Zu denken ist hier beispielsweise an schädliche Einflüsse durch das Internet, Zeitschriften sowie Musik- und Bildträger mit gewaltverherrlichendem und pornographischem Inhalt, auf die mit Indizierungsanträgen an die zuständige Institution (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) reagiert wird.

Gesetzliche Grundlage für die Arbeit im Bereich des gesetzlichen Jugendschutzes ist nicht nur das Jugendschutzgesetz, sondern eine Vielzahl weiterer Gesetze (z.B. Jugendarbeitsschutzrecht, §§ 130f. StGB, §§ 174-184c StGB, etc.).

Folgende Aufgaben werden vom Jugendamt übernommen:

  • Beratung von freien Trägern der Jugendhilfe sowie Veranstaltern aller Art zur Gewährleistung einer jugendgerechten Durchführung von Veranstaltungen
  • Entwicklung, Beschaffung, Verbreitung von Informations- und Arbeitsmaterialien
  • Marktbeobachtung und Antragstellung zu jugendgefährdenden Medien bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
  • Mitwirkung bei Jugendschutz-Kontrollmaßnahmen

Ferner steht Ihnen beim Jugendamt der u.g. Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie auf entsprechende Verstöße hinweisen möchten.

Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Seine gesetzliche Grundlage findet der erzieherische Kinder- und Jugendschutz in den §§ 2 Abs. 2 und 14 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und den §§15 ff. Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJH) Rheinland-Pfalz. In diesem Bestandteil des Jugendschutzes können alle Maßnahmen und Angebote zusammengefasst werden, die entweder Kinder und Jugendliche befähigen, selbstverantwortlich mit möglichen Gefahrenquellen umzugehen, oder mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehenden Personen (Eltern, ErzieherInnen, LehrerInnen) bei der Verantwortungsübernahme für das Wohl der ihnen anvertrauten Menschen unterstützen.

Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz hat damit eher eine vorbeugende Funktion, indem immer auf der Grundlage konkret beobachtbarer Gefährdungspotentiale gehandelt wird, bevor das "Kind in den Brunnen gefallen" ist. Schwerpunktmäßig betätigt sich dieser in den Arbeitsbereichen Suchtvorbeugung, Gewaltprävention, Medienerziehung und Gesundheitserziehung. Dabei werden die gesellschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen immer daraufhin beobachtet, inwiefern sich daraus neue oder ergänzende Handlungsbedarfe für Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes ergeben.

Bei folgenden Fragen bekommen Sie bei dem u.g. Ansprechpartner Unterstützung:

  • Planung, Koordination, Durchführung präventiver Maßnahmen u. Konzepte im Kinder-, Jugend- u. Erwachsenenbereich
  • Aufbau und Unterstützung von regionalen und überregionalen sowie grenzüberschreitenden Netzwerken (z.B. Regionaler Arbeitskreis Suchtprävention)
  • Förderung von präventiven Maßnahmen anderer Träger
  • Beratung von Kommunen, Institutionen, Vereinen und Verbänden, Erziehungsberechtigten etc. bei Fragen und Problemen sowie bei der Maßnahmenplanung
  • Entwicklung, Beschaffung, Verteilung und Verleih von Informations-/ Arbeitsmaterialien und Medien.

Jugendschutzportal

Mit jugendschutzaktiv.de hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein eigenes Internetportal zum Thema Jugendschutz. Die Seite informiert vor allem über das Jugendschutzgesetz und seine Anwendung. Neben Informationen für Eltern werden alle Regelungen des Jugendschutzes erläutert, die für Beschäftigte in Einzelhandel, Gaststätten, Diskotheken, Tankstellen und anderen Einrichtungen relevant sind.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Soziale Dienste (Fachbereich 12-03)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-1013

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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