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mixins.searchInfo_searchTermDie Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Krisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

  • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
  • als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
  • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
Spezielle Hinweise für Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Heimerziehung

Können Kinder oder Jugendliche nicht in ihrer Familie bleiben, sei es nur vorübergehend, so besteht die Möglichkeit einer Heimunterbringung oder sonstig betreuten Wohnform. Als Ziele formuliert das Gesetz entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder/Jugendlichen und der Problemlage

  • Primär die Rückkehr in die Familie zu unterstützen,
  • die Erziehung in einer anderen Familie vorzubereiten,
  • eine auf längere Zeit an gelegte Lebensform zu bieten,
  • auf ein selbständiges Leben vorzubereiten.

Im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplanes wird mit den Eltern und dem Kind eine passende Einrichtung gesucht, zudem werden die Zukunftsperspektiven ermittelt. In der Regel werden Eltern oder junge Erwachsene entsprechend ihres Einkommens zu den Kosten herangezogen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Soziale Dienste (Fachbereich 12-03)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-1013

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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