Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzKrisenhafte Lebenssituationen oder Familienprobleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (z.B. betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).
Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:
- als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkommen
- als vorübergehende Maßnahme, die die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet
- als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet
Heimerziehung
Können Kinder oder Jugendliche nicht in ihrer Familie bleiben, sei es nur vorübergehend, so besteht die Möglichkeit einer Heimunterbringung oder sonstig betreuten Wohnform. Als Ziele formuliert das Gesetz entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder/Jugendlichen und der Problemlage
- Primär die Rückkehr in die Familie zu unterstützen,
- die Erziehung in einer anderen Familie vorzubereiten,
- eine auf längere Zeit an gelegte Lebensform zu bieten,
- auf ein selbständiges Leben vorzubereiten.
Im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplanes wird mit den Eltern und dem Kind eine passende Einrichtung gesucht, zudem werden die Zukunftsperspektiven ermittelt. In der Regel werden Eltern oder junge Erwachsene entsprechend ihres Einkommens zu den Kosten herangezogen.