Gewässeraufsicht
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es
- Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
- Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
- die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
- erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen
Zuständig ist
- bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
- bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
- die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
- in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).
Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.
Keine Bearbeitungsfristen.
Widerspruch.
Keine.
Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt
- Gewässer zu befahren,
- technische Ermittlungen vorzunehmen,
- zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
- Betriebsgrundstücke und -räume zu betreten.
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Umwelt (Fachbereich 06-02)
Quelle: BUS Rheinland-PfalzAdressdaten
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Trierer Straße 1
54634 Bitburg
54634 Bitburg
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Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
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Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
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Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 2 - Bauen und Umwelt
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Luxemburger Straße 6
54687 Arzfeld
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