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Fördermittel für selbst genutztes Wohneigentum beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz bietet im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung Haushalten bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum verschiedene Förderangebote an. Dabei unterstützt das Land Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Förderung unterstützt insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern sowie behinderte Menschen, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens die Belastungen des Baus oder Erwerbs von Wohnraum ohne soziale Wohnraum­förderung nicht tragen können.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert zusammen mit der Inves­titions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Form von zinsverbilligten ISB-Darlehen (Grunddarlehen und Zusatzdarlehen) und Tilgungszuschüssen.
Das Land verbürgt dabei die ISB-Darlehen bis zu 80 v. H..

Hinweis:

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

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Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-1000

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Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
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