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Baugenehmigung / Bauantrag

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

Spezielle Hinweise für Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

Hinweis bei Abriss, Umbau und Sanierung:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass § 24 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz bei Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen zu beachten ist. D. h., bei Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen sind artenschutzrechtliche Belange gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Die baulichen Anlagen, bei denen erwartet werden kann, dass sie als Fortpflanzungs- oder Ruhestätten für besonders geschützte Tierarten dienen, sind entsprechend auf das Vorkommen geschützter Arten zu untersuchen. Dies ist gerade bei (älteren) Gemäuern und Gebäuden im Außenbereich der Fall. Bei festgestellten Vorkommen, ist frühzeitig vor Beginn der Bau-, Sanierungs- oder Abrissmaßnahmen die untere Naturschutzbehörde zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise zu kontaktieren. 

Detailliertere Ausführungen sind der untenstehenden PDF-Datei (Informationsblatt) zu entnehmen.
Die untere Naturschutzbehörde steht für Rückfragen zur Verfügung.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

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