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mixins.searchInfo_searchTermFliegende Bauten Ausführungsgenehmigung beantragen

Fliegende Bauten Ausführungsgenehmigung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Dies gilt nicht für die in § 76 Abs. 2 Satz 2 LBauO aufgeführten verfahrensfreien Fliegenden Bauten.

Die Ausführungsgenehmigung ersetzt bei Fliegenden Bauten die Baugenehmigung und ermöglicht somit das wiederholte Aufbauen, Betreiben und Zerlegen dieser baulichen Anlagen an unterschiedlichen Plätzen nach erfolgter Gebrauchsabnahme.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Bauen (Fachbereich 06-01)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

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Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06561 15-0
06561 15-1000

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

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