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mixins.searchInfo_searchTermAußenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge

Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog. Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.

Ihre zuständige Stelle:

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Gebäude 667C
55483 Lautzenhausen
Bemerkung:
Hahn-Flughafen
+49 6543 8780-1640
+49 261 29141-2217
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