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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Ordnungsbehörde

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Industriestraße 38
55543 Bad Kreuznach, Stadt
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Kreisverwaltung:
Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache)
Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

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Einheitlicher Ansprechpartner:

Alternativ können sie sich an den für Sie zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner wenden.