Beistandschaft
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDie Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Spezielle Hinweise für Landkreis Rhein-Lahn-Kreis
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.
14.05.2019
Ihre zuständige Stelle:
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Jugend und Familie
Adresse
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
56130 Bad Ems
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon
02603 972-0
Fax
02603 972-199
Webseite
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Ansprechpartner
Besucheranschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
56130 Bad Ems
Telefon
02603 972-242
Fax
02603 972-6242
Webseite
Raum
235
Zuständig für:
- Rhein-Lahn-Kreis:
- Beistandschaft
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsheranziehung
- Vaterschaftsanerkennung
Besucheranschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
56130 Bad Ems
Telefon
02603 972-291
Fax
02603 972-6291
Webseite
Raum
245
Zuständig für:
- Rhein-Lahn-Kreis:
- Beistandschaft
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsheranziehung
- Vaterschaftsanerkennung
Adresse
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
56130 Bad Ems
Telefon
02603 972-584
Fax
02603 972-6584
Webseite
Raum
245
Zuständig für:
- Rhein-Lahn-Kreis:
- Beistandschaft
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsheranziehung
- Vaterschaftsanerkennung