Geburt anzeigen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärung
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Ihre zuständige Stelle:
Verbandsgemeinde Diez - Fachbereich 2 Standesamt
Besucheranschrift
65582 Diez
Gebäudezugänge
Kontakt
Telefon
Fax
Webseite
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Standesamt
Ansprechpartner
Adresse
65582 Diez
Telefon
Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Diez (Verbandsgemeinde):
- Änderung des Familiennamens beantragen
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer beantragen
- Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Heirat anmelden
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall im Ausland nachbeurkunden lassen
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Überführungserlaubnis erhalten
- Vaterschaftsanerkennung
Adresse
65582 Diez
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Fax
Webseite
Position
Raum
Zuständig für:
- Diez (Verbandsgemeinde):
- Änderung des Familiennamens beantragen
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer beantragen
- Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Heirat anmelden
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall im Ausland nachbeurkunden lassen
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Überführungserlaubnis erhalten
- Vaterschaftsanerkennung
Adresse
65582 Diez
Telefon
Fax
Webseite
Raum
Zuständig für:
- Diez (Verbandsgemeinde):
- Änderung des Familiennamens beantragen
- Anmeldung einer Erdbestattung
- Anmeldung einer Feuerbestattung
- Anmeldung einer Friedwaldbestattung
- Ausdruck aus dem Geburtenregister
- Ausstellen einer Eheurkunde beantragen
- Ausstellen einer Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgern mit Wohnsitz, oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
- Befreiung von der Pflicht zur Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer beantragen
- Bescheinigung über eine Fehlgeburt beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung Vollzug
- Erklärung zur Namensführung abgeben - Erklärung zur Namensführung von Ehegatten ohne inländischem Ehe- oder Heiratseintrag
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland beurkunden lassen
- Geburtsnamen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Hausgeburt anzeigen
- Heirat anmelden
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Mutterschaftsanerkennung
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
- Reihenfolge der Vornamen ändern
- Sterbefall im Ausland nachbeurkunden lassen
- Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
- Überführungserlaubnis erhalten
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorname ändern