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Hundehaltung anmelden

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

Ihre zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Diez

Die Verbandsgemeinde Diez gehört zum Landkreis Rhein-Lahn-Kreis und umfasst die Stadt Diez sowie die Ortsgemeinden Altendiez, Aull, Balduinstein, Birlenbach, Charlottenberg, Cramberg, Dörnberg, Eppenrod, Geilnau, Gückingen, Hambach, Heistenbach, Hirschberg, Holzappel, Holzheim, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt, Steinsberg und Wasenbach.

Louise-Seher-Straße 1
65582 Diez
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
06432 501-0
06432 501-242

Verwaltung

vormittags
Mo bis Fr:      8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

nachmittags
Mo bis Mi:   14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Do:                14:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Bürgerbüro & Information 
- durchgehend -

Mo bis Mi:   08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do:                08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Sozialabteilung & Standesamt
Mo bis Fr:      8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do:                14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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