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mixins.searchInfo_searchTermMeldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)

Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel)

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Adressat für die Meldung toter und erkrankter Vögel (Wildvögel und Hausgeflügel) sind die jeweils zuständigen Veterinärämter. Das Auffinden eines toten Vogels in Feld und Wald gehört zu den normalen Vorgängen des Lebens, erst wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, ist eine Information an das Veterinäramt sinnvoll.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung ,Wirtschaft und Landwirtschaft

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems

Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

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