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Bauaufsicht

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:

  • Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
  • Erteilung eines Bauvorbescheids
  • Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
  • Führung des Baulastenverzeichnisses

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Bauen und Umwelt

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199

 

Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

 

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