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Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
02603 972-0
02603 972-199


Kreishaus Bad Ems, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems   Montag-Freitag   8:00 Uhr -12:00 Uhr   Donnerstag   14:00 Uhr-18:00 Uhr   








Zulassungsstelle Diez, Wilhelmstraße 42a, 65582 Diez   Montag-Freitag   8:00 Uhr -12:00 Uhr   Donnerstag   14:00 Uhr-17:30 Uhr   








Zulassungsstelle Nastätten, Pestalozzistraße 2, 56355 Nastätten   Montag-Freitag   8:00 Uhr -11:00 Uhr   



   



 

 

 

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