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mixins.searchInfo_searchTermFleischgewinnung: Hygieneüberwachung

Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Das Schlachten von Tieren sowie die im weiteren Verlauf erfolgenden Schritte (Zerlegung, Verarbeitung, Abgabe an Dritte usw.) unterliegen der amtlichen Überwachung. Hierbei müssen Normen des europäischen und nationalen Lebensmittelhygienerechts eingehalten werden.

Die Überwachung erfolgt durch Personal der zuständigen Behörden, das insbesondere aus den folgenden Berufsfeldern stammt: Tierärzte/ Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleure/ Lebensmittelkontrolleurinnen, Lebensmittelchemiker/ Lebensmittelchemikerinnen, amtliche Fachassistenten/ amtliche Fachassistentinnen.  

Spezielle Hinweise für Landkreis Rhein-Lahn-Kreis

Lebensmittelüberwachung / Fleischhygiene

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung ,Wirtschaft und Landwirtschaft

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems

Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

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