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mixins.searchInfo_searchTermSteuerberater als Vertreter bestellen

Steuerberater als Vertreter bestellen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen einen allgemeinen Vertreter bestellen, wenn sie länger als einen Monat daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben. Die Bestellung ist der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.

Auf Antrag des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den Vertreter.

Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.

Die Steuerberaterkammer kann den Vertreter unter bestimmten Voraussetzungen auch von Amts wegen bestellen (öffentlich-rechtliche Vertreterbestellung).

Ihre zuständige Stelle:

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

Hölderlinstr. 1
55131 Mainz
+49 6131 95210-0
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