Wohnsitz anmelden
Quelle: BUS Rheinland-PfalzWenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
NEU AB DEZEMBER 2024
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte.
Wer in eine neue Wohnung gezogen sind, muss sich so schnell wie möglich anmelden. Dies gilt auch für Ummeldungen innerhalb einer Kommune. Nach einem Umzug hat eine Anmeldung laut Bundesmeldegesetz innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Eine Abmeldung am vorherigen Wohnort ist nicht erforderlich.
Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung erfolgt die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung digital. Sie melden der Behörde Ihren neuen Wohnsitz über den Online-Dienst und können auch Ihren Personalausweis bzw. Ihre eID Karte aktualisieren.
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Einrichtung eines Nutzerkontos per Online-Ausweisfunktion erforderlich. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion geht am einfachsten per Smartphone. Installieren Sie dafür die AusweisApp. Halten Sie auch Ihren 6-stelligen persönlichen PIN bereit. Sollten die neue Anschrift eine Mietwohnung sein, wird eine unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
Nachdem der Onlineantrag eingegangen ist, prüft das Bürgerbüro die Daten und stellt eine digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises kann im Anschluss ebenfalls selbstständig über die AusweisApp und den Online-Dienst vorgenommen werden. Zum Abschluss versendet die Bundesdruckerei automatisch einen Adressaufkleber für den Personalausweis und ggf. einen Wohnortaufkleber für den Reisepass.