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mixins.searchInfo_searchTermKfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

Kfz-Zulassung: Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk mit Beantragung eines neuen Kennzeichens

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Ist ein Halter in einen anderen Zulassungsbezirk verzogen, so hat er der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde seine neue Anschrift mitzuteilen und die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigungen oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) berichtigen zu lassen. Daneben hat er dort die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen, wenn er das bisherige Kennzeichen nicht weiter führen möchte.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Kfz. Zulassungsbehörde

Industriestraße 36
55543 Bad Kreuznach, Stadt
Bemerkung:
Hauptstelle Bad Kreuznach
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn
Bemerkung:
Nebenstelle Kirn
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Hauptstelle Bad Kreuznach
Montag bis Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr (Annahmeschluss um 11.45 Uhr)
Donnerstag: zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr (Annahmeschluss 17.45 Uhr)

Außenstelle Kirn
Montag bis Freitag: 7.30 bis 11.45 Uhr

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