Tierbestattung Abschiedswald
Quelle: BUS Rheinland-PfalzGemäß dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sind verstorbene Heimtiere ordnungsgemäß zu verbrennen, zu vergraben oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:
- Entsorgung in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt (für Rheinland-Pfalz erfolgt dies durch die Fa. SecAnim in Rivenich);
- Verbrennung in einem dafür zugelassenen Heimtierkrematorium;
- Vergraben auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Die Tierkörper (bis zur Größe eines großen Hundes) dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind;
- Bestattung auf einem Heimtierfriedhof oder in einem Abschiedswald.
Bei einem Abschiedswald handelt es sich um eine solche genehmigte Fläche in einem Wald, die als Tierfriedhof fungiert. Hier ist die Beisetzung von kleinen HeimtierenHaustieren (bis Hundegröße) möglich.