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mixins.searchInfo_searchTermGelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen

Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu, insgesamt bis zu zehn

  • Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen,
  • Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen,
  • einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition,
  • mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

zu erwerben. Andere Waffenarten können nur mit der „grünen“ Waffenbesitzkarte erworben werden (siehe "Verwandte Themen").

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um eine gelbe Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie

  • das entsprechende Alter haben sowie
  • Ihre mindestens einjährige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein und
  • ein regelmäßiges Schießen nachweisen,
  • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
  • persönliche Eignung besitzen,
  • Ihre Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition sowie
  • die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

nachweisen.

Ihre zuständige Stelle:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Ordnungsbehörde

Industriestraße 38
55543 Bad Kreuznach, Stadt
+49 671 803-0
+49 671 803-1249

Kreisverwaltung:
Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache)
Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

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