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mixins.searchInfo_searchTermSpielhallenerlaubnis beantragen

Spielhallenerlaubnis beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:

Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bitte beachten Sie, das Ausweisdokumente und Führerscheine nur an dem Standort abgeholt werden, an dem sie auch beantragt wurden. Eine Abholung an der jeweils anderen Dienststelle unserer Meldebehörde ist nicht möglich.

Naheweinstraße 84
55450 Langenlonsheim
06704 929-0
06704 929-45

Montag - Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
sowie donnerstags zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Sozialamt mittwochs geschlossen.

Der Fachbereich Bürgerdienste unterteilt sich in das Sachgebiet Ordnung und das Sachgebiet Soziales und Renten. Der Fachbereich Bürgerdienste ist für viele Bereiche des alltäglichen Lebens Ihr Ansprechpartner. Da ist zum einen das ehemalige Ordnungsamt, in dem Sie unter anderem ein Gewerbe anmelden oder, wenn Sie eine Veranstaltung planen, auch eine Ausschankgenehmigung bekommen können. Sie möchten mit Ihren Nachbarn ein Straßenfest feiern und dazu die Straße sperren, vielleicht ärgern Sie sich auch über Falschparker oder möchten wissen, ob Sie als Anwohner eine Straßenreinigungspflicht erfüllen müssen? Auch hier bekommen Sie Hilfe beim Fachbereich Bürgerdienste.



  • Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Juristische Person

  • Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens - Antrag: Natürliche Person

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